
Auszug aus der Satzung der Karl- Schlecht-Stiftung (KSG):
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung fördert:
a) Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet des technischen Ingenieurwesens,
b) Bildung und Erziehung, insbesondere auf eine Praxis bezogene und auf unternehmerisches Denken ausgerichtete Ausbildung und Erziehung begabter junger Menschen in den Ausbildungseinrichtungen und an den Hochschulen,
c) kulturelle Vorhaben und kulturelle Einrichtungen und
d) den Umweltschutz.
2. Der Stiftungszweck wird u.a. dadurch verwirklicht, indem die Stiftung
a) Bildungseinrichtungen und Bildungsveranstaltungen errichtet, durchführt und fördert, welche die Grundlagen des Erfolges in Unternehmen (Erfolgsfaktoren) suchen, pflegen und fördern und zwar insbesondere so weit dies auf der Basis ethischer, insbesondere christlicher Wertvorstellungen erfolgt und deren Zugang nicht entgegen der Vorschrift des § 52 Abs. (1) AO beschränkt ist.
b) Forschungsvorhaben durchführt, Forschungsaufträge vergibt und Lehrstühle und/oder Institute, insbesondere auf dem Gebiet des technischen Ingenieurwesens errichtet oder durch Bereitstellung sachlicher Mittel fördert.
c) Einrichtungen schafft, Ideen fördert und Veranstaltungen durchführt, welche im Zusammenhang mit den in Abs. (1) genannten weiteren Förderzwecken der Stiftung stehen.
So weit die Mittel der Stiftung ausreichen und es zweckmäßig erscheint, können auch für Studenten Stipendien erteilt werden und/oder ein „Karl-Schlecht-Preis“ ausgesetzt werden.
3. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.

Karl Schlecht