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Darstellung der rechtlichen Verhältnisse - Stand März 2011

Stiftungsname: Karl Schlecht Familienstiftung (KSF)

Sitz: Aichtal

Straße: Gutenbergstr. 4

Ort: 72631 Aichtal

Rechtsnatur: Stiftung des bürgerlichen Rechts

Gründung: Stiftungsgeschäft vom 27.08.1998 mit Satzung vom 17.08.1998

Verleihung: 22.10.1998

Verleihungsbehörde: RP Stuttgart

Stiftungsbehörde: RP Stuttgart, AZ: 16-0563, eingetragen seit 04.11.1998

Stiftungszweck nach Satzg.:Einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung des Stifters, seiner Ehefrau und der leiblichen Kinder sowie der weiteren Abkömmlinge des Stifters, insbesondere die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhaltes sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung und Neigungen, von Berufsausbildung und Berufsweiterbildung dieses Personenkreises.

Vertretungsberechtigung: Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so vertritt dieses die Stiftung allein. Besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern, so wird die Stiftung durch beide Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

Alleiniger Vorstand ist Herr Dipl.-Ing. Karl Schlecht, In den Staudenäckern 6, 70794 Filderstadt. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß Stiftungsgeschäft vom 27.08.1998 ist festgelegt, dass im Falle des Todes von KS zum Nachfolger temporär Herr Werner Hoer bestellt wird.

Stiftungsbeirat: Der Stiftungsbeirat wird als Organ offiziell erst nach dem Ableben von Herrn Dipl.-Ing. Karl Schlecht tätig. Abweichend hiervon kann der Stifter bestimmen, dass der Stiftungsbeirat bereits zu seinen Lebzeiten eingeschaltet wird. Zu Mitgliedern des ersten Stiftungsbeirates, der normal nach dem Ableben des Stifters tätig werden soll, wurden vom Stifter benannt:

Herr Ernst Susanek
Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der Zeppelin GmbH, Gründer der Zeppelin University

Herr Dr. Michael Stahl
Rechtsanwalt in Stuttgart und seit 1985 Rechtsberater von Karl Schlecht

Herr Werner Hoer
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, 70619 Stuttgart

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