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Karl Schlecht Family Foundation (KSF)

Die Karl Schlecht Familienstiftung ist Gesellschafterin der Putzmeister Holding GmbH (PMH), verfügt über 90 % der Stimmrechte und übt damit die unternehmerisch ausgerichtete Gesellschafterfunktion für die Putzmeister-Unternehmensgruppe aus.

Die zweite Gesellschafterin der PMH, die Gemeinnützige Karl Schlecht Stiftung (KSG) mit einem Stimmrechtsanteil von 10 % befasst sich als gemeinnützige Stiftung nicht mit dem laufenden operativen Geschehen der PMH und der Putzmeister-Unternehmensgruppe.

Organe der KSF sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat. Die KSF wirkt gemäß ihrer Satzung zu Lebzeiten des Stifters durch ihn als alleinigen Vorstand. Danach durch einen vom Stiftungsbeirat gewählten Nachfolger.

Der Vorstand der KSF kann nach der Satzung der PMH die Geschäftsordnung für die PMH- Geschäftsleitung erlassen bzw. ändern sowie der Geschäftsführung der PMH Weisungen erteilen Zu seiner Entlastung kann er dieses und wichtige unternehmerische Gesichtspunkte an den Aufsichtsrat der PMH delegieren oder in dessen Geschäftsordnung verankern.

Die praktische Befolgung der Gesellschafter-Interessen nach GmbH Gesetz ist auch dadurch gewährleistet, dass traditionsgemäß ein Mitglied eines Organs der KSF dem Aufsichtsrat angehört.

Als KSF - Stiftungsbeiräte wirken im Lebens- und im Existenz- Risiko erfahrene Persönlichkeiten, die in aktiver unternehmerischer Verantwortung in eigentümergeführten Unternehmen oder Stiftungsunternehmen stehen oder standen. Sie sollen zur qualifizierten Führung der Putzmeister-Unternehmensgruppe beitragen mit Achtung und Pflege der seit Gründung des Unternehmens in 1958 gewachsenen und entwickelten Werte, Leitlinien und Traditionen. Als Elemente der erfolgsrelevanten Firmenkultur sind diese sind u.a. im Putzmeister- Worldbook dokumentiert.

Der gemäß Stiftungsgesetz eigentliche Zweck der Familienstiftung KSF ist, die einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung des Stifters, seiner Ehefrau und der leiblichen Kinder sowie der weiteren Abkömmlinge des Stifters. Dies insbesondere zur Sicherung eines angemessenen Lebensunterhaltes sowie zur Förderung der persönlichen Neigungen, von Berufsausbildung und Weiterbildung dieses Personenkreises.

Abweichend hievon werden jedoch nach konsequenter Entscheidung des Stifters seit Gründung der Stiftungen an die KSF lediglich EUR 1.650,- pro Jahr ausgeschüttet. Dieser geringe Betrag errechnet sich aus dem 1 % Beteiligungsverhältnis an der satzungsgemäß jährlichen Mindest- Ausschüttung von € 160 000.- zugunsten der gemeinnützigen Karl Schlecht Stiftung (KSG).

Soweit in 2000 und 2003 höhere Sonderausschüttungen erfolgten, wurden diese im Wege des Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahrens zur Erhaltung der guten Kapitalbasis wieder in die Putzmeister Holding GmbH zurückgeführt. Diese selbstlose Politik des Stifters gilt seit 1998 auch weiterhin und so lange, wie die KSG ihre gemeinnützigen Stiftungsprojekte fördern kann aus Erträgen ihres ursprünglichen Kapitalstocks von 15 Millionen Euros.

Die KSF

Logo der Karl-Schlecht-Familienstiftung

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