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Satzung der gemeinnützigen Karl Schlecht Stiftung (KSG)

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat durch Verfügung vom 19.04.2017 gem. §6 des Stiftungsgesetztes für Baden-Württemberg die Änderung der Stiftungssatzung genehmigt.

Die aktuelle Stiftungssatzung der KSG finden Sie hier.

Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis - Stand Juni 2013

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